Mit Karacho auf den Tacho

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Mit Tachos ist es wie mit Kondomen: Ganz ohne geht‘s in die Hose. Andererseits muss man seine Gabelbrücke aber auch nicht zur Infotainement-Zentrale hochrüsten um die Madonna von der gesegnten Zulassung in Verzückung zu versetzen. Was aber genau wollen Kittelkaste und Grünzeugs denn nun sehen – und was ist überflüssig?



Ohne Tacho geht schon mal gar nichts – weiß jeder. Auf Sesselfurzerisch hochwichtig "Geschwindigkeitsmessgerät" genannt, ist er fester und elementarer Bestandteil der Betriebserlaubnis eines jeden Kutters. Einfach abbauen is' also nicht und hat ähnliche Konsequenzen, als würdet ihr auf Rücklicht oder Scheinwerfer verzichten. Das bedeutet zum Glück jedoch nicht, dass man sich von der Serienturmuhr auf Dauer optisch peinigen lassen muss. Austausch ist nämlich durchaus legal möglich.

Rückbau

Der Einwechselspieler muss jedoch einigen konkreten Auflagen genügen. Am einfachsten und sichersten ist es, wenn man ein Ersatzgerät beschafft, welches ECE-zertifiziert und mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis ausstaffiert ist. In dem Fall heißt es frisch, fromm und fröhlich: Anbauen und glücklich sein. Kommt der Fraggle jedoch wischfrei aus dem Karton, so gilt für ihn, wie für nahezu jede andere elementare Veränderung am Hocker auch, dass Umbau als auch Gerätschaft abgenommen und eingetragen werden müssen. Also entweder was mit BE oder ab zur Einzelabnahme – alles andere ist illegal.


Auch wenn man ein Smartphone mit GPS und App zum Tacho umfunktionieren kann, ist die Legalisierung der Nummer nicht ganz einfach, schon alleine wegen der nicht permanent und überall sicher gestellten Verfügbarkeit von GPS. BIslang traut sich da kaum ein Prüfer ran




Cineplex

Wir lebten nicht in Doitschland, würden sich nicht ein ganzer Haufen Vorschriften und Richtlinien mit den Mäusekinos befassen. Gleich zwei EWG-Wische, die aufeinander aufbauen und der §57 unserer alten Tante StVZO – der seinerseits wiederum auf die beiden EWG-Pamphlete verweist - sind relevant. Keine Angst, wir surfen jetzt nicht auf der bürokratischen Paragraphen-Welle, sondern versorgen euch verständlich und konzentriert mit den darin enthaltenen, für uns interessanten Kernpunkten. Der Vollständigkeit halber und als Quellenbezug, haben wir sie unten trotzdem ergänzend aufgeführt.

The Fast and the Tachorious

Dass so ein Tacho mindestens die von dem Hocker erreichbare Höchstgeschwindigkeit ausgeben können muss, dürfte logisch sein. Puch Maxi S Tacho an Hayabusa Bi-Turbo scheidet also aus. Zudem darf er niemals weniger anzeigen als die tatsächliche Geschwindigkeit (also nicht "nachgehen") und auch nur in einem bestimmten Umfang voreilen. Die Details und exakten Werte ersparen wir euch an dieser Stelle, diese sind grundsätzlich nur für Hersteller interessant. Der Konsument hat sowie keinerlei Einfluss darauf. Oder besser: nur sehr geringen.

Lichte Momente

Denn zumindest durch die Einstellung des korrekten Radumfangs könnt ihr Einfluss nehmen (eine Tabell für die gängisten Größen unseres Genres findet ihr unten). Stimmt diser nicht mit dem tatsächlichen des montierten Sockens, an welchem der Sensor sein Signal abgreift überein, haut natürlich auch die Tachoanzeige nicht korrekt hin. Keine Rolle spielt indes die Beschaffenheit der Anzeige. Ob digital, analog oder kombiniert – das könnt ihr frei und unabhängig vom Serien-Tacho entscheiden. Die Anzeige der Geschwindigkeit muss auf jeden Fall in km/h erfolgen, Meilentachos sind ohne Anpassung der Skala in Deutschland nicht zulässig. Eine Beleuchtung ist zwar eigentlich erst seit 1991 vorgeschrieben – der Umstand ist aber eher akademischer Natur, denn eine BE oder Eintragung bekommt ein unbefunzeltes Gerät schon lange nicht mehr und auch bei der HU wird euch der TÜV keinen unbeleuchteten absegnen – unabhängig vom Baujahr. Zudem sind heutzutage praktisch alle Aspiranten ab Werk freiwillige Strahlemänner. Auch, dass ein Kilometerzähler nach StVZO lediglich ein Kann und kein Muss ist, lässt sich aus denselben Gründen vernachlässigen.

Eilige Messung

Ein Drehzahlmesser ist übrigens keine Pflicht. Das gilt ebenso für sämtlich Temperatur- oder Füllstandsanzeigen. Es gibt auch keine konkrete Vorschrift für die Anbauposition des Instruments, es muss lediglich "im Sichtfeld" liegen – ein sehr dehnbarer Begriff. Aber unterm Motor oder im Höcker scheidet damit auf jeden Fall aus. Eine Versenkung im vorderen Tankabschnitt liegt dafür durchaus im Rahmen. Das Ding muss nicht zwangsweise mittig montiert werden, sondern kann asymmetrisch angeklatscht sein.


Ersetzt bei Bedarf die Kontrollleuchte für Blinker: rückwärtiger Lichtaustritt am Lenkerendenblinker




Drahtesel-Chronometer

Ein Dauerbrenner in Sachen Legalitätsanspruch ist immer noch der "Fahrradtacho". Um es gleich klar zu sagen: Es gibt derzeit nicht einen einzigen, der von Haus aus mopedlegal wäre. Das liegt an zwei wesentlichen Punkten: Zum einen gibt es keinen, der über eine permanent aktivierbare Beleuchtung verfügt und zum anderen sind die Teile werkzeugfrei manipulierbar (Tachostand, „Übersetzung“) und auch nicht für den Mopedbetrieb geprüft. Das heißt jedoch nicht, dass nichts zu machen wäre. Am einfachsten geht es, wenn man den Strampelhansel mit einem für Kräder geprüften Gehäuse kombiniert. Diese haben teilweise sogar eine BE in petto. Grundsätzlich spricht auch nichts gegen kreative Eigenbaulösungen – diese müssen dann aber von einem nickfreudigen Ingenieur abgesegnet werden. Zumindest solange die Tachos nicht als Zusatzinstrument, sondern als Ersatzware an den Lenker wandern.


Fahrradtacho im BE-Gehäuse. Dank Beleuchtung, Kontrollfunzeln und Verschraubung voll toll legal



Sigma unter arbeitsloser Zündschlossaufnahme. Eine in der Gabelbrücke versenkte LED macht Licht



Kein Zentral-Komitee. Asymmetrische Montage ist nicht ausgeschlossen




Wixx-Box

Die km/h-Playstation alleine reicht als Legalitäts-erhaltende Organspende jedoch nicht aus. Kontrollleuchten sind ebenfalls gefordert – diese können natürlich Teil des Tachos oder in dessen Gehäuse integriert sein. Der konkrete Pflichtumfang der bunten Leucht-Pickel hängt zwar grundsätzlich davon ab, ob die Mopete nach Landesrecht oder europäischem in den Verkehr gelangte, inzwischen hat sich in der Praxis jedoch eine einheitliche Handhabe heraus kristallisiert, so dass wir uns an dieser Stelle auch an diese halten.

Ich zeig mich an

Die Kontrolletti-Kaste fordert explizite Insignien mindestens für Blinker (gelb) und Fernlicht (blau). Neutral, Öldruck, FI, Heizgriffe und Massageeinlage der Sitzbank müssen nicht indiziert werden. Ausnahme: ABS. Hat euer Hobel einen dieser gruseligen Bremsverhinderer an Bord, kann die entsprechende Warnlampe durchaus zulassungsrelevant sein. Als Indiz für die jeweilige Funktions-Zugehörigkeit reicht die Farbe der LED oder des Lämpchens aus. Eine zusätzliche Beschriftung oder Symbolik ist auf Grund der Einzigartigkeit der Farbvergebung nicht nötig. Die Kontrolllaternen müssen auch nicht nach irgendeiner Norm geprüft oder zugelassen sein oder eine bestimmte Mindestgröße aufweisen. Es gibt auch keine festgelegten Montagepositionen.


Nächster legalisierbarer Verwandter der Fahrradtachos und ebenso spartanisch - jedoch mitsamt geforderter Beleuchtung. Kontrollleuchten müssen zusätzlich installiert werden



Dank modernster Technik können selbst Kombiinstrumente heute extrem klein ausfallen



Ob digital oder analog ist Latte, die Positionierung im Tank unkritisch




Spardose

Wer es in dieser Beziehung besonders karg zugehen lassen möchte und Lenkerendenblinker verbaut hat, kann unter Umständen auf eine zusätzliche gelbliche Anzeige im Cockpit verzichten. Der rückwärtige Lichtaustritt am Blinker erfüllt denselben Zweck – als rückwärtige Blinker ist er sowieso nicht zugelassen, im Sichtfeld liegt er im weitesten Sinne auch und sein Informationsgehalt entspricht den formulierten Anforderungen. Da die meisten Nachrüst-Dash-Boards aber ab Werk massig Signallampen integriert haben und somit keinen zusätzlichen Platz erfordern, nur für absolute Puristen und Minimalisten relevant.


Abrollumfang Reifen (kann je nach Marke/Typ/Felgenbreite und Verschleißzustand variieren)

Reifen-Größe.............................. Abrollumfang in mm
120/60 ZR 17 (55W) TL.......... 1775
120/65 ZR 17 (56W) TL.......... 1812
120/70 ZR 17 (58W) TL.......... 1848
160/60 ZR 17 (69W) TL.......... 1922
160/70 ZR 17 (73W) TL.......... 2021
170/60 ZR 17 (72W) TL.......... 1959
180/55 ZR 17 (73W) TL.......... 1941
190/50 ZR 17 (73W) TL.......... 1916
200/50 ZR 17 (75W) TL.......... 1957
200/55 ZR 17 (75W) TL.......... 1969


Richtlinie 97/39/EG der Kommission vom 24. Juni 1997 zur Anpassung der Richtlinie 75/443/EWG des Rates über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt

"4.2.1 Die Teilstriche der Skala müssen nach 1, 2, 5 oder 10 km/h fortschreiten. Die Geschwindigkeitswerte sind auf der Skala wie folgt anzugeben:
4.2.1.1 Überschreitet der höchste Wert auf der Skala 200 km/h nicht, so sind die Geschwindigkeitswerte in Intervallen von nicht mehr als 20 km/h anzugeben;
4.2.1.2 überschreitet der höchste Wert auf der Skala 200 km/h, so sind die Geschwindigkeitswerte in Intervallen von 30 km/h anzugeben.
4.2.2 Bei einem Geschwindigkeitsmeßgerät, das für den Verkauf in Mitgliedstaaten hergestellt wurde, in dem die Maßeinheiten des Imperial Systems verwendet werden und in denen Übergangsmaßnahmen im Sinne von Artikel 5 gelten, muß der Geschwindigkeitsmesser auch in mph (Meilen pro Stunde) unterteilt sein, wobei die Teilstriche nach 1, 2, 5 oder 10 mph fortschreiten müssen. Die Geschwindigkeitswerte müssen auf der Skala in Intervallen von nicht mehr als 20 mph angezeigt werden.
4.2.3 Die angezeigten Geschwindigkeitsintervalle brauchen nicht gleichförmig zu sein."


§ 57 StVZO Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein.[...]
(2) Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden.
(3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.



Disclaimer: Dieser Artikel stellt keinerlei Rechtsberatung oder juristische Auskünfte da (so etwas können und wollen wir gar nicht leisten), sondern ist lediglich Widerspielung selbt gemachter Erfahrungen in Glossenform. Für rechtsverbindliche Informationen konsultiert ggf. Fachanwälte oder juristische Auskunftstellen.